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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Viridis Consulting, Angelina Nadine Burghardt, Paul-Ehrlich-Straße 64, 61118 Bad Vilbel (genannt „VIRIDIS“) gegenüber Unternehmern.

 

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von VIRIDIS erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die VIRIDIS mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn VIRIDIS ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn VIRIDIS auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

 

§ 2 Leistungen von VIRIDIS / Mitwirkung des Kunden

(1) VIRIDIS erbringt für Unternehmer individuelle und standardisierte Beratungs- und Agenturdienstleistungen im Bereich des Nachhaltigkeitsmarketing, insbesondere in Bezug auf Strategien rund um das Thema Green Marketing und Nachhaltigkeits-kommunikation. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet VIRIDIS dem Kunden nicht die Erbringung eines konkreten Erfolgs.

(2) Soweit es für die Vertragsdurchführung erforderlich ist, wird der Kunde VIRIDIS alle ihm zur Verfügung stehenden Informationen und Gegenstände unverzüglich und kostenfrei zur Verfügung stellen und in seiner Betriebssphäre alle zur Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Voraussetzungen schaffen. Die Erbringung der Dienstleistung erfolgt in Abhängigkeit von der Erfüllung der Mitwirkungspflichten durch den Kunden. Kommt der Kunde diesen Pflichten nicht nach und entstehen dadurch Verzögerungen von mehr als 30 Tagen nach einer schriftlichen Benachrichtigung durch VIRIDIS und/oder Mehraufwand, behält sich VIRIDIS das Recht vor, das Vertrags-verhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu beenden. Eine Wiederaufnahme des Vertrages ist auch nach der Kündigung jederzeit möglich, wenn sich die Vertragsparteien auf eine dem Mehraufwand seitens VIRIDIS angepasste Vergütung geeinigt haben. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch VIRIDIS, bleibt der Vergütungsanspruch von VIRIDIS unberührt.

(3) In Bezug auf die von VIRIDIS zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht VIRIDIS in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

(4) VIRIDIS ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen/Subunternehmern und anderen Dritten erbringen zu lassen.

 

§ 3 Zustandekommen von Verträgen

(1) Der Vertragsschluss zwischen VIRIDIS und dem Kunden erfolgt in Schrift- und Textform.

(2) Der Kunde erhält bei fernmündlichem Vertragsschluss auf Wunsch von VIRIDIS eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.

 

§ 4 Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die von VIRIDIS angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese erhoben wird.

(2) Die Bezahlung der Leistungen von VIRIDIS erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von VIRIDIS ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von VIRIDIS ist anders lautend.

(4) VIRIDIS stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer (sofern anfallend) ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

 

§ 5 Kündigung, Laufzeit

(1) Die Vertragslaufzeit wird von den Parteien individuell im Hauptvertrag bestimmt.

(2) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.

(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.

 

§ 6 Verzug / außerordentliche Kündigung

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch VIRIDIS beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei VIRIDIS eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei VIRIDIS vollständig vorliegen beziehungs-weise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält VIRIDIS sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber VIRIDIS in Verzug, ist VIRIDIS berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. VIRIDIS wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.

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§ 7 Erfüllung

(1) VIRIDIS wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. VIRIDIS ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Dem Kunden ist bewusst, dass VIRIDIS bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung nicht die Erbringung eines Erfolgs duldet. Auf Anforderung des Kunden wird VIRIDIS innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.

(3) Ist VIRIDIS gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von VIRIDIS unberührt.

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§ 8 Verhalten und Rücksichtnahme

Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns uns gegenüber zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivil-rechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.

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§ 9 Schutzrechte Dritter

Der Kunde gewährleistet, dass VIRIDIS überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt VIRIDIS insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

 

§ 10 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von VIRIDIS erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von Viridis für den Kunden erstellt wurden (z. B. alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Zeichnungen, Materialien, digitale Dateien, Vorlagen, Checklisten, etc). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.

(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die VIRIDIS nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an VIRIDIS über.

(4) Eine Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse durch den Kunden an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

 

§ 11 Haftung

(1) VIRIDIS haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet VIRIDIS nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet VIRIDIS nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wieder-herstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

 

§ 12 Datenschutz und Datensicherheit

(1) Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an VIRIDIS die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutz-gesetzes (BDSG) einzuhalten.

(2) Sofern VIRIDIS für den Kunden Daten im Auftrag (Auftragsverarbeitung) verarbeiten soll, wird darüber eine separat zu vergütende Vereinbarung zwischen den Parteien getroffen.

 

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist die Bestätigung von Angelina Burghardt maßgebend.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von VIRIDIS (derzeit Bad Vilbel). Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand in Bezug auf vertragliche Streitigkeiten zwischen dem Kunden und Viridis ist Bad Vilbel.

 

AGB Stand: 26.01.2024

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